Erwägungsgrund 3 32013L0055
Durch staatlichen Hoheitsakt bestellte Notare sollten im Hinblick auf die besonderen und unterschiedlichen Regelungen, denen sie in den einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf den Zugang zum Notarberuf und seine Ausübung unterliegen, von dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG ausgenommen sein.