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Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein modernes, risikobasiertes System für die Regulierung und Beaufsichtigung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Union geschaffen. Dieses System ist unerlässlich, um einen sicheren und soliden Versicherungssektor zu gewährleisten, der in der Lage ist, nachhaltige Versicherungsprodukte anzubieten und die Realwirtschaft durch die Förderung langfristiger Investitionen und zusätzlicher Stabilität zu stützen.
Mit der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der…
Der Schutz der Versicherungsnehmer setzt voraus, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen wirksamen Solvabilitätsvorschriften unterliegen, die eine…
Um es Aufsichtsbehörden und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu ermöglichen, sich auf die Anwendung der neuen Aufsichtsarchitektur vorzubereiten,…
Um im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG einen reibungslosen Übergang zu einer neuen Regelung zu gewährleisten, sind eine schrittweise Einführung und spezifische…
Bei der derzeitigen Überprüfung der Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme und der…
Bei der derzeitigen Überprüfung der Richtlinie 94/19/EG und der Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. März 1997 über Systeme für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.