Gesetze
Gesetz wird geladen …
Hinsichtlich der Mehrwertsteuer (MwSt) und der Verbrauchsteuern befindet sich Mayotte in einer ähnlichen Situation wie die anderen französischen Regionen in äußerster Randlage (Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion und Saint Martin), die nicht in den räumlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/112/EG des Rates und der Richtlinie 2008/118/EG des Rates fallen, und sollte daher ab dem Tag der Änderung seines Status nach dem AEUV vom räumlichen Anwendungsbereich der genannten Richtlinien ausgenommen werden. Die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2008/118/EG sollten daher entsprechend angepasst und ihre Anwendbarkeit auf die französischen überseeischen Gebiete gleichzeitig präzisiert werden.
„Gebiete in äußerster Randlage“: die in Artikel 349 AEUV genannten Gebiete. Im Einklang mit dem Beschluss 2010/718/EU des Europäischen Rates zählt die Insel…
Um klarzustellen, dass Mayotte und die anderen französischen Regionen in äußerster Randlage unabhängig von etwaigen Änderungen ihres Status im französischen…
Durch den Beschluss 2012/419/EU des Europäischen Rates hat der Europäische Rat bestimmt, dass Mayotte ab dem 1. Januar 2014 den Status eines Gebiets in…
In Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013 und unter Berücksichtigung der speziellen Ziele des AEUV im…
Artikel 4 findet auf den EFRE-Teil der für die Region Mayotte als Region in äußerster Randlage im Sinne von Artikel 349 AEUV zugewiesenen Finanzausstattung…
„(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 setzt Frankreich die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.