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Von der EMSA verwaltete Systeme und Anwendungen sind gemäß den Zugangsrechten, die im Einklang mit der nach Artikel 22a und Anhang III der Richtlinie erarbeiteten und unterhaltenen Dokumentation zur Schnittstellen- und Funktionenansteuerung (IFCD) zugeteilt werden, in der Lage, Behörden der Mitgliedstaaten und EU-Einrichtungen umfassende Informationen, z. B. über Schiffspositionen, gefährliche Ladungen, Umweltverschmutzung usw. zukommen zu lassen sowie Dienstleistungen in Bereichen wie der Küstenwache, der Bekämpfung der Piraterie und der Statistik zu erbringen.
die Art der Informationen gemäß der Einstufung in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe c der genannten Verordnung;
ermöglicht die computergestützte Verwaltung und den computergestützten Austausch von Informationen, Daten und Unterlagen, die für die Durchführung amtlicher…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verbindungsstellen berechtigt sind, auf die in Absatz 2 genannten Datenquellen zuzugreifen und sie zu verwenden.…
„ANHANG III ELEKTRONISCHE NACHRICHTEN UND SAFESEANET 1. Allgemeines Konzept und Gestaltung Das Gemeinschaftliche System für den Austausch von Informationen für…
„ANHANG III ELEKTRONISCHE NACHRICHTEN UND DAS SYSTEM DER UNION FÜR DEN AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN FÜR DIE SICHERHEIT DES SEEVERKEHRS (SAFESEANET) 1.…
1. Allgemeines Konzept und Gestaltung Das System der Union für den Austausch von Informationen für die Sicherheit des Seeverkehrs, SafeSeaNet, ermöglicht die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.