Erwägungsgrund 2 32019R1239
Der Seeverkehr bildet das Rückgrat des Handels und der Kommunikation innerhalb des Binnenmarkts und darüber hinaus. Zur Erleichterung des Seeverkehrs und weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schifffahrtsunternehmen sollten die Informationsverfahren für die Erfüllung der Meldeverpflichtungen, die sich aus Unionsrechtsakten, internationalen Rechtsakten und dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten für die Schifffahrtsunternehmen ergeben, weiter vereinfacht und harmonisiert werden, technologieneutral sein und somit zukunftsfähige Meldelösungen fördern.