Erwägungsgrund 3 32014L0085RICHTLINIE 2014/85/EU DER KOMMISSION vom 1. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2006/126/EG sollte daher geändert werden, um Anhang III an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
Erwägungsgrund 7 32008L0109RICHTLINIE 2008/109/EG DER KOMMISSION vom 28. November 2008 zur Änderung von Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32011L0090RICHTLINIE 2011/90/EU DER KOMMISSION vom 14. November 2011 zur Änderung von Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang I Teil II der Richtlinie 2008/48/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 11 32015L0996RICHTLINIE (EU) 2015/996 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Zusätzlich zu der Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2002/49/EG ist die Kommission bemüht, den…
Erwägungsgrund 10 32014L0100In Anhang III der Richtlinie über die Einrichtung eines Überwachungs- und Informationssystems der Union für den Schiffsverkehr, der das System der Union für den…
Erwägungsgrund 9 32013R0818VERORDNUNG (EU) Nr. 818/2013 DER KOMMISSION vom 28. August 2013 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.