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Die nationalen Vorschriften über Beginn, Länge, Hemmung und Unterbrechung von Verjährungsfristen sollten die Erhebung von Schadensersatzklagen nicht übermäßig behindern. Dies ist besonders wichtig bei Klagen, die sich auf eine von einer Wettbewerbsbehörde oder einer Rechtsmittelinstanz getroffene Feststellung einer Zuwiderhandlung stützen. Eine Schadensersatzklage sollte daher noch nach einem wettbewerbsbehördlichen Verfahren zur Durchsetzung des nationalen Wettbewerbsrechts und des Wettbewerbsrechts der Union erhoben werden können. Die Verjährungsfrist sollte nicht beginnen, bevor die Zuwiderhandlung eingestellt wurde und bevor der Kläger von dem Verhalten, das die Zuwiderhandlung darstellt, von der Tatsache, dass der Kläger durch die Zuwiderhandlung einen Schaden erlitten hat und von der Identität des Rechtsverletzers, Kenntnis erlangt hat oder diese Kenntnis vernünftigerweise erwartet werden kann. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, allgemein anwendbare absolute Verjährungsfristen beizubehalten oder einzuführen, sofern die Dauer dieser absoluten Verjährungsfristen die Ausübung des Rechts auf Schadensersatz in voller Höhe nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren.
Die Mitgliedstaaten können für Schadensersatzklagen nach Absatz 1 eine Verjährungsfrist festlegen. Diese Frist läuft nicht an, bis der Verstoß eingestellt wurde…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass eine Verjährungsfrist gehemmt oder — je nach nationalem Recht — unterbrochen wird, wenn eine Wettbewerbsbehörde…
Die Verjährungsfrist für die Erhebung einer Schadensersatzklage kann unter Umständen so beschaffen sein, dass die Geschädigten und die Rechtsverletzer nicht…
In Anbetracht dessen, dass massive Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht oft einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, müssen die…
Die Gründe für eine Hemmung und Unterbrechung der Verjährungsfristen bestimmen sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts; eine Klage nach diesem…
Schadensersatzklagen können sowohl von denjenigen, die Waren oder Dienstleistungen von dem Rechtsverletzer erworben haben, als auch von Abnehmern auf einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.