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Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam gegen die Wettbewerbsvorschriften verstoßen — wie im Falle eines Kartells —, ist es angebracht vorzusehen, dass diese gemeinsam handelnden Rechtsverletzer gesamtschuldnerisch für den gesamten durch diese Zuwiderhandlung verursachten Schaden haften. Wenn einer der Rechtsverletzer mehr Schadensersatz gezahlt hat, als seinem Anteil entspricht, so sollte dieser einen Ausgleichsanspruch gegen die anderen gemeinsamen Rechtsverletzer haben. Die Bestimmung dieses Anteils anhand der relativen Verantwortung des betreffenden Rechtsverletzers und der einschlägigen Kriterien, wie Umsatz, Marktanteil oder Rolle in dem Kartell, ist Sache des geltenden nationalen Rechts, wobei der Effektivitäts- und der Äquivalenzgrundsatz zu beachten sind.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Unternehmen, die durch gemeinschaftliches Handeln gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, gesamtschuldnerisch für…
Bei der Festlegung des Ausgleichsbetrags, den ein Rechtsverletzer von einem anderen Rechtsverletzer entsprechend seiner relativen Verantwortung für den durch…
Es wird widerleglich vermutet, dass ein Kartell einen Schaden verursacht. Ein Kartell im Sinne dieses Abschnitts ist eine Absprache oder abgestimmte…
Es sollten Situationen vermieden werden, in denen die sich vergleichenden Rechtsverletzer einen Gesamtbetrag an Schadensersatz zahlen, der ihre relative…
Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht betreffen häufig die Bedingungen und den Preis, zu denen Waren oder Dienstleistungen verkauft werden, und führen zu…
Unternehmen, die im Rahmen eines Kronzeugenprogramms mit den Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten, spielen eine Schlüsselrolle bei der Aufdeckung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.