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Um eine korrekte und wirksame Umsetzung zu gewährleisten, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass zumindest die in diesem Artikel genannten Aufgaben von einer oder mehreren Behörden oder Strukturen ausgeführt werden. Sie nennen der Kommission alle Behörden und Strukturen, die für diese Aufgaben verantwortlich sind.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Anwendung der Konzessionsvergabevorschriften überwacht wird. Ermitteln die Überwachungsbehörden oder -strukturen bestimmte Verstöße, wie Betrug, Bestechung, Interessenkonflikte und sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten, oder systembedingte Probleme, so sind sie befugt, diese Verstöße oder Probleme gegenüber nationalen Prüfstellen, Gerichten oder anderen geeigneten Behörden oder Strukturen, wie dem Bürgerbeauftragten, nationalen Parlamenten oder deren Ausschüsse, anzuzeigen.
Die Ergebnisse der Überwachungstätigkeiten gemäß Absatz 2 werden der Öffentlichkeit mit Hilfe geeigneter Informationsmittel zugänglich gemacht. Die Kommission kann höchstens alle drei Jahre von den Mitgliedstaaten verlangen, ihr einen Überwachungsbericht mit einer Übersicht über die häufigsten Ursachen einer mangelhaften Anwendung der Vorschriften für die Konzessionsvergabe, einschließlich etwaiger struktureller oder wiederkehrender Probleme bei der Anwendung der Vorschriften, darunter etwaige Fälle von Betrug und anderem rechtswidrigem Verhalten, vorzulegen.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Informationen und Anleitungen für die Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschriften der Union über die Konzessionsvergabe kostenfrei zur Verfügung stehen, um öffentliche Auftraggeber, Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer dabei zu unterstützen, das Unionsrecht korrekt anzuwenden.
Die Mitgliedstaaten sind gehalten, die Anwendung und das Funktionieren von Vorschriften über die Vergabe von Konzessionsverträgen konsequent und systematisch zu…
Die Mitgliedstaaten stellen der Öffentlichkeit und der Kommission spätestens bis zum 30. April jedes Jahres Informationen über die Anwendung dieser Verordnung…
Jeder Mitgliedstaat benennt eine Behörde, die für die Überwachung der Durchführung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen in ihrem Hoheitsgebiet…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass die zuständigen Behörden eine wirksame Überwachung durchführen und die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die…
Jeder Mitgliedstaat legt der Kommission mindestens einmal jährlich entsprechend den besonderen Anforderungen der Kommission einen Bericht über die Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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