Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Errichtung eines Bauwerks gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen setzt voraus, dass der betreffende Auftraggeber Maßnahmen zur Definition der Art des Bauwerks getroffen oder zumindest einen entscheidenden Einfluss auf dessen Planung gehabt haben muss. Ob der Auftragnehmer das Bauwerk ganz oder zum Teil aus eigenen Mitteln errichtet oder dessen Errichtung mit anderen Mitteln sicherstellt, sollte nichts an der Einstufung des Auftrags als Bauauftrag ändern, solange der Auftragnehmer eine direkte oder indirekte rechtswirksame Verpflichtung zur Gewährleistung der Erbringung der Bauleistungen übernimmt.
Erbringung einer Bauleistung durch Dritte — gleichgültig mit welchen Mitteln — gemäß den vom Auftraggeber, der einen entscheidenden Einfluss auf die Art und die…
Erbringung einer Bauleistung durch Dritte — gleichgültig mit welchen Mitteln — gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber, der einen entscheidenden Einfluss auf…
Bauaufträge sind Verträge über die Ausführung oder sowohl die Planung als auch die Ausführung Ein Bauauftrag liegt auch vor, wenn ein Dritter eine Bauleistung…
Die Realisierung eines Bauvorhabens gemäß den von einem öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen setzt voraus, dass der betreffende Auftraggeber…
Ein Auftrag sollte nur dann als Bauauftrag gelten, wenn er speziell die Ausführung der in Anhang I genannten Tätigkeiten zum Gegenstand hat; selbst wenn der…
Den Vorschriften der Mitgliedstaaten zufolge müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.