Erwägungsgrund 6 32014L0030
Unter diese Richtlinie fallen Produkte, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Union gelangen; das bedeutet, dass es sich entweder um neue, von einem in der Union niedergelassenen Hersteller erzeugte Produkte oder neue oder gebrauchte Produkte handelt, die aus einem Drittland eingeführt wurden.