Erwägungsgrund 12 32014L0035
Der Händler stellt ein elektrisches Betriebsmittel auf dem Markt bereit, nachdem es vom Hersteller oder vom Einführer in Verkehr gebracht wurde, und er sollte gebührende Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass seine Handhabung des elektrischen Betriebsmittels dessen Konformität nicht negativ beeinflusst.