Erwägungsgrund 34 32014L0035
Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten und — angesichts ihrer Besonderheiten — ohne Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 feststellen, ob Maßnahmen, die von Mitgliedstaaten bezüglich nichtkonformer elektrischer Betriebsmittel getroffen werden, begründet sind oder nicht.