Erwägungsgrund 18 32014L0035
Die für diese Richtlinie einschlägigen harmonisierten Normen sollten auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit einbeziehen.
Die für diese Richtlinie einschlägigen harmonisierten Normen sollten auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit einbeziehen.