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Die Mitgliedstaaten sehen Sanktionen gegen Arbeitgeber vor, die ihren aus dieser Richtlinie erwachsenen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, einschließlich des Ausschlusses von Arbeitgebern, die in schwerwiegender Weise gegen ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Richtlinie verstoßen haben, von der Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Arbeitgeber im Falle des Entzugs der Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstaben b, c und d für die Zahlung einer Entschädigung an den Saisonarbeitnehmer im Einklang mit den Verfahren des nationalen Rechts haftet. Die Haftung erfasst alle ausstehenden Verpflichtungen, die der Arbeitgeber zu erfüllen hätte, wenn die Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit nicht entzogen worden wäre.
Ist der Arbeitgeber, der gegen diese Richtlinie verstoßen hat, ein Unterauftragnehmer, und sind der Hauptauftragnehmer bzw. alle etwaigen Zwischenauftragnehmer ihrer im nationalen Recht festgelegten Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, so können der Hauptauftragnehmer und alle Zwischenauftragnehmer: Die Mitgliedstaaten können nach nationalem Recht strengere Haftungsvorschriften vorsehen.
den Sanktionen gemäß Absatz 1 unterworfen werden;
neben oder anstelle des Arbeitgebers für die Zahlung aller Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 geschuldet werden, haftbar gemacht werden;
neben oder anstelle des Arbeitgebers für die Zahlung aller ausstehenden Zahlungen, die dem Arbeitnehmer gemäß dem nationalen Recht geschuldet werden, haftbar gemacht werden.
Die Mitgliedstaaten sollten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen gegen Arbeitgeber vorsehen, die gegen die in dieser Richtlinie festgelegten…
Die Mitgliedstaaten sehen für Arbeitgeber, die ihren aus dieser Richtlinie erwachsenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, Sanktionen vor. Diese…
Da in einigen betroffenen Sektoren die Vergabe von Unteraufträgen gängige Praxis ist, muss sichergestellt werden, dass zumindest der Auftragnehmer, dessen…
Die Arbeitserlaubnis oder die Zustimmung ist zu versagen oder zu entziehen, wenn Die Arbeitserlaubnis oder die Zustimmung ist zu versagen, wenn die durch die…
Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Richtlinie durch Leiharbeitsunternehmen oder durch entleihende Unternehmen sehen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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