Erwägungsgrund 18 32014L0036
Diese Richtlinie sollte sich nicht nachteilig auf die Drittstaatsangehörigen gewährten Rechte auswirken, die sich bereits zum Zwecke der Arbeit rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.
Diese Richtlinie sollte sich nicht nachteilig auf die Drittstaatsangehörigen gewährten Rechte auswirken, die sich bereits zum Zwecke der Arbeit rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.