Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Richtlinie sollte direkte Arbeitsverhältnisse zwischen Saisonarbeitnehmern und Arbeitgebern erfassen. Wenn jedoch nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats die Zulassung von Drittstaatsangehörigen als Saisonarbeitnehmer über Arbeitsvermittler oder Leiharbeitsunternehmen, die in seinem Hoheitsgebiet niedergelassen sind und einen direkten Vertrag mit dem Saisonarbeitnehmer haben, vorgesehen ist, so sollten diese Arbeitsvermittler oder Leiharbeitsunternehmen nicht vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen werden.
Diese Richtlinie findet auf Drittstaatsangehörige Anwendung, die ihren Aufenthalt außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten haben und zum Zwecke der…
Diese Richtlinie legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer und…
Für Saisonarbeitnehmer, die für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen zugelassen werden, sollte die vorliegende Richtlinie sowohl die Bedingungen für die…
In Bezug auf die in Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Zweige der sozialen Sicherheit sollten…
Die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über Einschränkungen oder Verbote der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern lassen die nationalen…
Diese Richtlinie lässt das einzelstaatliche Recht bezüglich der Begriffsbestimmung der Worte „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Arbeitsentgelt“, „erworbenes Recht“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.