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Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, über eine Prüfung nachzuweisen, dass eine Stelle nicht mit den auf dem heimischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Arbeitskräften besetzt werden kann.
In Fällen der Ausübung einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nach Absatz 2 Buchstabe a) können die Mitgliedstaaten eine…
Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass ausreichendes Personal mit den Kompetenzen und Qualifikationen zur Verfügung steht, die für wirksame…
Bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthalts oder die Erneuerung der Genehmigung zum Zwecke der Saisonarbeit sollten die Mitgliedstaaten die…
Die Arbeitsaufsicht der Mitgliedstaaten und andere relevante Überwachungs- und Durchsetzungsbehörden sollten die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des…
Besitzt ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ein auf seinen Namen lautendes Stellenangebot eines Arbeitgebers aus einem anderen Mitgliedstaat als dem…
Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) umfasst der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Waren- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.