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Für eine ordnungsgemäße Durchsetzung dieser Richtlinie, insbesondere der Bestimmungen hinsichtlich der Rechte, Arbeitsbedingungen und Unterkunft, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass geeignete Verfahren für die Kontrolle der Arbeitgeber bestehen und dass in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gegebenenfalls wirksame und angemessene Inspektionen durchgeführt werden. Die Auswahl der zu kontrollierenden Arbeitgeber sollte überwiegend auf der Grundlage einer von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten durchgeführten Risikobewertung erfolgen, bei der Faktoren wie der Sektor, in dem ein Unternehmen tätig ist, und etwaige in der Vergangenheit begangene Verstöße berücksichtigt werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass gemäß nationalem Recht und nationalen Gepflogenheiten geeignete und wirksame Kontroll- und Überwachungsmechanismen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass geeignete Überprüfungen und wirksame Inspektionen durchgeführt werden, damit die ordnungsgemäße Durchsetzung…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Inspektionen, die zur Bewertung von Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen durchgeführt werden, weder unter…
Um die Wirksamkeit der Inspektionen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Richtlinie zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das…
Zur wirksamen Durchführung und Durchsetzung dieser Richtlinie sollten die Betreiber regelmäßig der zuständigen Behörde über die Einhaltung der…
Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Richtlinie durch den Arbeitgeber oder durch die Arbeitnehmervertreter sehen die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen vor.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.