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Die Kosten, die durch die Vollstreckung einer EEA im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsstaats entstehen, sollten ausschließlich von diesem getragen werden. Diese Regelung entspricht dem allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung. Die Vollstreckung einer EEA kann jedoch außergewöhnlich hohe Kosten für den Vollstreckungsstaat nach sich ziehen. Diese außergewöhnlich hohen Kosten können beispielsweise durch komplexe Sachverständigengutachten oder polizeiliche Großeinsätze oder Überwachungstätigkeiten über einen langen Zeitraum anfallen. Dies sollte der Vollstreckung der EEA jedoch nicht entgegenstehen, und die Anordnungs- und die Vollstreckungsbehörden sollten sich darum bemühen festzulegen, welche Kosten als außergewöhnlich hoch zu betrachten sind. Die Frage der Kosten könnte Konsultationen zwischen dem Anordnungs- und dem Vollstreckungsstaat erforderlich machen; ihnen wird empfohlen, diese Frage in der Konsultationsphase zu klären. Als letztes Mittel kann die Anordnungsbehörde beschließen, die EEA zurückzuziehen oder aber diese aufrechtzuerhalten, wobei der Teil der Kosten, die vom Vollstreckungsstaat als außergewöhnlich hoch erachtet werden, im Laufe des Verfahrens aber unbedingt erforderlich sind, vom Anordnungsstaat getragen werden sollte. Dieser Mechanismus sollte keinen zusätzlichen Versagungsgrund darstellen und sollte unter keinen Umständen zur Verzögerung oder Verhinderung der Vollstreckung der EEA missbraucht werden.
Ist die Vollstreckungsbehörde der Auffassung, dass die Kosten der Vollstreckung einer EEA als außergewöhnlich hoch angesehen werden können, so kann sie die…
Die Anordnungsbehörde kann darum ersuchen, dass eine oder mehrere Behörden des Anordnungsstaats die zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats bei der…
Hat eine Vollstreckungsbehörde Grund zu der Annahme, dass die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann sie die Anordnungsbehörde zu der…
Von der EEA sollte Gebrauch gemacht werden, wenn die Vollstreckung einer Ermittlungsmaßnahme in dem betreffenden Fall verhältnismäßig, angemessen und…
In einer EEA, mit der um die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ersucht wird, sollte die Anordnungsbehörde der Vollstreckungsbehörde ausreichende…
Die durch die Anwendung des vorliegenden Artikels entstehenden Kosten werden gemäß Artikel 21 getragen, mit Ausnahme der Kosten für die Überstellung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.