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In einer EEA, mit der um die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs ersucht wird, sollte die Anordnungsbehörde der Vollstreckungsbehörde ausreichende Informationen wie Angaben zu der strafbaren Handlung, die Gegenstand der Ermittlungen ist, übermitteln, damit die Vollstreckungsbehörde beurteilen kann, ob die Maßnahme in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall genehmigt würde.
Eine EEA gemäß Absatz 1 kann vollstreckt werden Die Anordnungsbehörde und die Vollstreckungsbehörde konsultieren einander, um zu vereinbaren, ob die Überwachung…
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Richtlinie über die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs sollten nicht auf den Inhalt des…
Von der EEA sollte Gebrauch gemacht werden, wenn die Vollstreckung einer Ermittlungsmaßnahme in dem betreffenden Fall verhältnismäßig, angemessen und…
Die EEA sollte sich auf die durchzuführende Ermittlungsmaßnahme konzentrieren. Die Anordnungsbehörde ist aufgrund ihrer Kenntnis der Einzelheiten der…
Die Anordnungsbehörde kann darum ersuchen, dass eine oder mehrere Behörden des Anordnungsstaats die zuständigen Behörden des Vollstreckungsstaats bei der…
Die Anordnungsbehörde gibt in der EEA an, warum sie der Auffassung ist, dass die verdeckte Ermittlung für das Strafverfahren voraussichtlich relevant ist. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.