Erwägungsgrund 9 32023L0977
Insbesondere sollte diese Richtlinie den Informationsaustausch zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung von Straftaten abdecken und – soweit es um diesen Austausch geht – und die Artikel 39 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens ersetzen, um die erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten die einschlägigen Vorschriften vereinfacht und präzisiert werden, um ihre wirksame Anwendung in der Praxis zu erleichtern.