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Bei der Umsetzung dieser Richtlinie in Bezug auf die Einziehung von Vermögensgegenständen, deren Wert den Tatwerkzeugen entspricht, könnten die entsprechenden Bestimmungen Anwendung finden, wenn in Anbetracht der Besonderheiten des jeweiligen Falles eine derartige Maßnahme, insbesondere unter Berücksichtigung des Werts der betreffenden Tatwerkzeuge, angemessen ist. Die Mitgliedstaaten können ferner berücksichtigen, ob und inwieweit die verurteilte Person dafür verantwortlich ist, dass die Einziehung der Tatwerkzeuge nicht möglich ist.
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Tatwerkzeuge und Erträge oder Vermögensgegenstände, deren Wert diesen…
Für die Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung sowie von Vermögensgegenständen, deren…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Vermögensgegenstände, die einer Person gehören, die wegen einer Straftat…
Eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat vorausgesetzt, sollte es möglich sein, Tatwerkzeuge und Erträge aus Straftaten oder…
Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, Maßnahmen zu ergreifen, die es ermöglichen, dass eingezogene Vermögensgegenstände für Zwecke des öffentlichen…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre zuständigen Behörden berechtigt sind, die Tatwerkzeuge für die Begehung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.