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Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um unter den Bedingungen nach Absatz 2 dieses Artikels die Einziehung von Tatwerkzeugen, Erträgen oder Vermögensgegenständen gemäß Artikel 12 oder von an Dritte übertragenen Erträgen oder Vermögensgegenständen gemäß Artikel 13 zu ermöglichen, wenn zwar ein Strafverfahren eingeleitet wurde, das Verfahren aber aufgrund eines oder mehrerer der folgenden Umstände nicht fortgesetzt werden konnte:
Krankheit der verdächtigen oder beschuldigten Person;
Flucht der verdächtigen oder beschuldigten Person;
Tod der verdächtigen oder beschuldigten Person;
die Verjährungsfrist für die betreffende Straftat liegt nach nationalem Recht unter 15 Jahren und ist nach Aufnahme des Strafverfahrens verstrichen.
Die Einziehung ohne vorherige Verurteilung nach diesem Artikel ist auf Fälle beschränkt, in denen das Strafverfahren ohne Vorliegen der Umstände gemäß Absatz 1 zumindest zu einer strafrechtlichen Verurteilung für eine Tat hätte führen können, die voraussichtlich direkt oder indirekt zu einem erheblichen wirtschaftlichen Vorteil führt, und in denen ein nationales Gericht der Überzeugung ist, dass die einzuziehenden Tatwerkzeuge, Erträge oder Vermögensgegenstände durch die betreffende Straftat erlangt wurden oder direkt oder indirekt mit dieser in Verbindung stehen.
Ist eine Einziehung auf der Grundlage des Absatzes 1 nicht möglich — zumindest wenn dies auf Krankheit oder Flucht der verdächtigten oder beschuldigten Person…
Eine Einziehung sollte möglich sein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Krankheit, Flucht oder Tod der verdächtigen oder beschuldigten Person nicht…
Eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund einer Straftat vorausgesetzt, sollte es möglich sein, Tatwerkzeuge und Erträge aus Straftaten oder…
aufgrund sonstiger Bestimmungen über Einziehungsbefugnisse, einschließlich der Einziehung ohne endgültige Verurteilung, nach dem Recht des Entscheidungsstaats…
Sicherzustellende und einzuziehende Vermögensgegenstände sollten auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Straftat oder im Anschluss an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.