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Zum einen sollte die mit dieser Richtlinie festgesetzte Deckungssumme so festgelegt werden, dass im Interesse sowohl des Verbraucherschutzes als auch der Stabilität des Finanzsystems möglichst viele Einlagen erfasst werden. Zum anderen sollten die Finanzierungskosten der Einlagensicherungssysteme berücksichtigt werden. Es ist daher zweckmäßig, die harmonisierte Deckungssumme auf 100 000 EUR festzusetzen.
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem…
Die Deckungssumme ist auf volle 50 000 Euro festzusetzen.
Die Richtlinie 2009/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat eine feste Deckungssumme von 100 000 EUR eingeführt, was einige Mitgliedstaaten in die…
Es ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass es institutsbezogene Sicherungssysteme gibt, die das Kreditinstitut selbst schützen und die insbesondere dessen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass der Schutz von Einlagen, die aus bestimmten Transaktionen resultieren oder bestimmten sozialen oder anderen…
Es ist erforderlich, die Verfahren für die Finanzierung von Einlagensicherungssystemen zu harmonisieren. Einerseits sollten die Kosten dieser Finanzierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.