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Sind Risiken nicht hinreichend von einem Untermodul abgedeckt, sollte die EIOPA befugt sein, Entwürfe technischer Regulierungsstandards in Bezug auf quantitative Begrenzungen und Kriterien für die Eignung von Vermögenswerten für die Solvenzkapitalanforderung auf der Grundlage der Standardformel zu erstellen.
Um eine konsequente Harmonisierung in Bezug auf die Solvenzkapitalanforderungen sicherzustellen, erstellt die EIOPA vorbehaltlich des Artikels 301b Entwürfe…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels zu schaffen, um die Berechnung des in Artikel 105 Absatz 5 genannten Marktrisikomoduls und des in…
Um für die Anwendung dieses Artikels einheitliche Bedingungen sicherzustellen, erarbeitet die EIOPA Entwürfe technischer Durchführungsstandards für die…
Um eine kohärente Harmonisierung in Bezug auf Absatz 2 dieses Artikels sicherzustellen, arbeitet die EIOPA vorbehaltlich des Artikels 301b Entwürfe technischer…
Um eine konsequente Harmonisierung in Bezug auf die Beaufsichtigung der Risikokonzentration sicherzustellen, arbeitet die EIOPA vorbehaltlich des Artikels 301b…
Um eine konsequente Harmonisierung in Bezug auf die Solvenzkapitalanforderungen sicherzustellen, erstellt die EIOPA vorbehaltlich des Artikels 301b Entwürfe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.