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Mit Blick auf eine kohärente Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gemäß der Richtlinie 2009/138/EG ist es erforderlich, dass eine zentrale Stelle regelmäßig bestimmte technische Informationen zur maßgeblichen risikofreien Zinskurve herleitet, veröffentlicht und aktualisiert und dabei den auf dem Finanzmarkt beobachteten Entwicklungen Rechnung trägt. Die Herleitung der maßgeblichen risikofreien Zinskurve sollte auf transparente Art und Weise erfolgen. Angesichts ihres technischen und versicherungsspezifischen Charakters sollten diese Aufgaben von der EIOPA wahrgenommen werden.
Im Rahmen des in Absatz 1 genannten Berichts haben die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen offenzulegen, wie es sich auswirkt, wenn für die Zwecke…
Die EIOPA beschließt und veröffentlicht mindestens einmal pro Quartal für jede maßgebliche Währung folgende technische Informationen:
Die EIOPA beschließt und veröffentlicht mindestens einmal pro Quartal für jede maßgebliche Währung folgende technische Informationen: a) eine maßgebliche…
Im Hinblick darauf, dass die Diskontierung für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen von großer Bedeutung ist, sollte im Rahmen der…
Um ein prozyklisches Anlageverhalten zu vermeiden, sollte es Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gestattet sein, die maßgebliche risikofreie…
Damit die in dieser Richtlinie vorgesehene Volatilitätsanpassung, die Matching-Anpassung und die Übergangsmaßnahmen zur risikofreien Zinskurve und zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.