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Im Hinblick darauf, dass die Diskontierung für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen von großer Bedeutung ist, sollte im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG für einheitliche Bedingungen für die Festlegung der Diskontsätze durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gesorgt werden. Zur Gewährleistung solcher einheitlicher Bedingungen sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um maßgebliche risikofreie Zinskurven für die Berechnung des besten Schätzwerts und grundlegende Spreads für die Berechnung der Matching-Anpassung und der Volatilitätsanpassung in Durchführungsrechtsakten festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden. Bei diesen Durchführungsrechtsakten sollten die von der EIOPA hergeleiteten und veröffentlichten technischen Informationen zur Anwendung kommen. Für den Erlass dieser Durchführungsrechtsakte sollte das Beratungsverfahren angewendet werden.
Um einheitliche Bedingungen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel sicherzustellen, kann die Kommission…
Um einheitliche Bedingungen für die Anwendung von Artikel 77b sicherzustellen, erstellt die EIOPA Entwürfe technischer Durchführungsstandards, in denen die…
Wenn Durchführungsrechtsakte mit den in Artikel 77e Absatz 1 genannten technischen Informationen gemäß Artikel 77e Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG von der…
Im Interesse einer gleichmäßigen Harmonisierung der Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erstellt die EIOPA vorbehaltlich des Artikels 301b…
Um einheitliche Bedingungen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel sicherzustellen, kann die Kommission…
Mit Blick auf eine kohärente Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gemäß der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.