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Um etwaige unerwünschte prozyklische Auswirkungen zu mindern, sollte die Frist für die Wiederbedeckung der Solvenzkapitalanforderung verlängert werden, wenn außergewöhnliche widrige Umstände vorliegen, darunter starke Einbrüche an den Finanzmärkten, ein anhaltend niedriges Zinsumfeld und Katastrophen mit schweren Folgen, die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen beeinträchtigen, die einen wesentlichen Anteil am Markt oder an den betroffenen Geschäftsbereichen ausmachen, oder verbundene Geschäftsbereiche beeinträchtigen. Der EIOPA sollte es obliegen festzustellen, dass außergewöhnliche widrige Umstände vorliegen, und die Kommission sollte ermächtigt werden, Maßnahmen im Wege delegierter Rechtsakte und von Durchführungsrechtsakten zu erlassen, in denen die Kriterien und die einschlägigen Verfahren festgelegt werden.
Im Falle von durch die EIOPA festgestellten außergewöhnlichen widrigen Umständen, die sich auf Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen auswirken, die…
Im Falle einer außergewöhnlichen gesundheitlichen Notlage, einer Naturkatastrophe oder eines anderen extremen Ereignisses bewertet die EIOPA von sich aus oder…
Hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung den Eintritt außergewöhnlicher widriger Umstände im Sinne…
Um im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG ein harmonisiertes Vorgehen hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen zu gewährleisten, unter denen im Falle einer…
Um übermäßige potenzielle prozyklische Auswirkungen des Finanzsystems abzufedern und zu vermeiden, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen aufgrund…
Um eine konsequente Harmonisierung in Bezug auf Absatz 2 Buchstabe c sicherzustellen, arbeitet die EIOPA vorbehaltlich des Artikels 301b Entwürfe technischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.