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Um im Rahmen der Richtlinie 2009/138/EG einen reibungslosen Übergang zu einer neuen Regelung zu gewährleisten, sind eine schrittweise Einführung und spezifische Übergangsmaßnahmen vorzusehen. Die Übergangsbestimmungen sollten darauf abstellen, Marktstörungen zu vermeiden und Beeinträchtigungen von bestehenden Produkten zu begrenzen, sowie darauf, die Verfügbarkeit von Versicherungsprodukten zu gewährleisten. Die Übergangsbestimmungen sollten für die Unternehmen ein Ansporn sein, den spezifischen Anforderungen der neuen Regelung so bald wie möglich nachzukommen.
Es sollten Bestimmungen erlassen werden, die den reibungslosen Übergang von der bisherigen zu der in dieser Verordnung festgelegten neuen Regelung und die…
Für bestimmte Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 sollten Übergangsmaßnahmen festgelegt werden, um die Kontinuität der ökologischen/biologischen…
Im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit und um einen möglichst reibungslosen Übergang von der in der Richtlinie 2011/92/EU…
Für das betriebliche Altersversorgungsgeschäft von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen…
Um es Aufsichtsbehörden und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu ermöglichen, sich auf die Anwendung der neuen Aufsichtsarchitektur vorzubereiten,…
Die spezifischen Risiken, auf die die zusätzlichen Anforderungen abstellen, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls zum Zeitpunkt der Anwendbarkeit dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.