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Zur Überprüfung und Aktualisierung der Liste der Syntaxen sollte die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen können, um den technischen Entwicklungen oder Marktanforderungen Rechnung zu tragen. Für den Fall, dass umfassendere Anpassungen erforderlich sind, sollte die Kommission ferner die zuständige europäische Normungsorganisation beauftragen können, die Liste der Syntaxen zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur regelmäßigen Aktualisierung der europäischen Liste, um Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in…
Die Kommission kann einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem sie feststellt, dass die Rechts- und Aufsichtsmechanismen eines Drittstaats gewährleisten,…
Die Kommission sollte eine Liste von bereits veröffentlichten Syntaxen überprüfen können, wenn sie dies für erforderlich hält, um die uneingeschränkte und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie mit Blick auf die Erstellung, die Beschränkung und die Überprüfung der Liste…
die von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Liste von Syntaxen aktualisieren oder überarbeiten.
Die Kommission unterrichtet die betreffende europäische Normungsorganisation von der in Absatz 1 genannten Entscheidung und erteilt ihr erforderlichenfalls den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.