Erwägungsgrund 5 32014L0055
Die Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel, die sich aus dem Nebeneinander mehrerer rechtlicher Anforderungen und technischer Normen für die elektronische Rechnungsstellung und der mangelnden Interoperabilität ergeben, sollten beseitigt oder verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte eine gemeinsame europäische Norm für das semantische Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung (im Folgenden „europäische Norm für die elektronischen Rechnungsstellung“) entwickelt werden. Die Norm sollte die Kernelemente, die eine elektronische Rechnung stets enthalten muss, auflisten und abbilden und so das Versenden und Empfangen von elektronischen Rechnungen zwischen Systemen, die auf unterschiedlichen technischen Normen basieren, ermöglichen. Bestehende nationale technische Normen sollten, sofern sie nicht im Widerspruch zu dieser europäischen Norm stehen, durch diese weder ersetzt noch in ihrer Anwendung eingeschränkt werden, und sie sollten neben ihr weiter angewandt werden können.