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Die Kommission sollte eine Liste von bereits veröffentlichten Syntaxen überprüfen können, wenn sie dies für erforderlich hält, um die uneingeschränkte und fortwährende Interoperabilität zu gewährleisten, den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen oder die Anzahl der verwendeten Syntaxen zu beschränken. Dabei sollte die Kommission die von der zuständigen europäischen Normungsorganisation festgelegte, überprüfte und aktualisierte Liste der Syntaxen berücksichtigen.
Zur Überprüfung und Aktualisierung der Liste der Syntaxen sollte die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen können, um den technischen Entwicklungen…
Um technologische Entwicklungen zu berücksichtigen und die vollständige und fortwährende Interoperabilität bei der elektronischen Rechnungsstellung bei…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie mit Blick auf die Erstellung, die Beschränkung und die Überprüfung der Liste…
Die europäischen Normungsorganisationen überprüfen und aktualisieren Normen regelmäßig, um den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Da die Entwicklung…
Um übermäßige Kosten und Verwaltungslasten für die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber zu vermeiden, sollte die zuständige europäische…
Hinsichtlich der Frage, ob es notwendig ist, die Nutzung spezifischer Standards verbindlich vorzuschreiben, um die Interoperabilität zwischen verschiedenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.