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Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie mit Blick auf die Erstellung, die Beschränkung und die Überprüfung der Liste der Syntaxen sollten der Kommission entsprechende Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden. Für den Erlass der Durchführungsrechtsakte betreffend die Liste der Syntaxen sollte das Prüfverfahren angewandt werden, da sie dazu dienen, die Anwendung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung zu erleichtern und die Interoperabilität und rasche Anpassung an technische Entwicklungen zu gewährleisten. Auch für den Erlass von Durchführungsrechtsakten, die Einwände gegen die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung betreffen, sollte das Prüfverfahren angewandt werden, da diese Rechtsakte Auswirkungen auf die Verpflichtung zur Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Rechnungen haben könnten.
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Zur Überprüfung und Aktualisierung der Liste der Syntaxen sollte die Kommission einen Durchführungsrechtsakt erlassen können, um den technischen Entwicklungen…
Um übermäßige Kosten und Verwaltungslasten für die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber zu vermeiden, sollte die zuständige europäische…
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung von Anhang V, der im Anhang dieser Verordnung enthalten ist, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse…
Die Kommission sollte eine Liste von bereits veröffentlichten Syntaxen überprüfen können, wenn sie dies für erforderlich hält, um die uneingeschränkte und…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.