Erwägungsgrund 92 32014L0059
Da Krisenbewältigungsmaßnahmen aufgrund schwerwiegender Risiken für die Finanzstabilität in dem jeweiligen Mitgliedstaat und in der Union möglicherweise dringend zu treffen sind, sollten nach nationalem Recht vorgesehene Verfahren für den Antrag auf vorab erteilte gerichtliche Zustimmung zu einer Krisenmanagementmaßnahme sowie für die gerichtliche Prüfung dieses Antrags rasch verlaufen. Da Krisenbewältigungsmaßnahmen dringend zu treffen sind, sollte das Gericht seinen Beschluss innerhalb von 24 Stunden fassen, und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die relevante Behörde ihre Entscheidung unmittelbar nach der Genehmigung durch das Gericht fassen kann. Dies gilt unbeschadet des interessierten Parteien gegebenenfalls zustehenden Rechts, beim Gericht zu beantragen, den Beschluss für einen begrenzten Zeitraum außer Kraft zu setzen, nachdem die Abwicklungsbehörde die Krisenbewältigungsmaßnahme ergriffen hat.