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Um die Unternehmensveräußerung fristgerecht durchzuführen und die Finanzstabilität zu schützen, sollte die Beurteilung des Käufers einer qualifizierten Beteiligung so frühzeitig erfolgen, dass die Anwendung des Instruments der Unternehmensveräußerung nach Maßgabe dieser Richtlinie in Abweichung von den in der Richtlinie 2013/36/EG und der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Fristen nicht verzögert wird.
kann — wenn der Erwerber eine solche Veräußerung nicht innerhalb der von der Abwicklungsbehörde festgelegten Veräußerungsfrist abschließt — die zuständige…
die Befugnis, die zuständige Behörde aufzufordern, den Käufer einer qualifizierten Beteiligung in Abweichung von den in Artikel 22 der Richtlinie 2013/36/EU und…
Informationen zur Vermarktung eines ausfallenden Instituts und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern vor dem Rückgriff auf das Instrument der…
Mit der Richtlinie 2007/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden detaillierte Kriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung eines…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle innerhalb der gewöhnlichen Frist es in bestimmten Ausnahmesituationen…
Mit dem Instrument der Unternehmensveräußerung sollten die Behörden die Veräußerung des Instituts oder einzelner Geschäftsbereiche ohne Zustimmung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.