Erwägungsgrund 40 32021R0023
Für den Fall, dass eine CCP die Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllt, sollte die Abwicklungsbehörde der CCP über ein harmonisiertes Paket an Abwicklungsinstrumenten und -befugnissen verfügen. Diese sollten die Abwicklungsbehörde in die Lage versetzen, auf Szenarien zu reagieren, die durch Ausfallereignisse, Nichtausfallereignisse oder eine Kombination aus beiden verursacht werden. Ihre Anwendung sollte an gemeinsame Bedingungen, Ziele und allgemeine Grundsätze geknüpft sein. Insbesondere sollte mit der Anwendung dieser Instrumente oder Befugnisse nicht in die wirksame Abwicklung grenzüberschreitender Gruppen eingegriffen werden.