Erwägungsgrund 98 32014R0806VERORDNUNG (EU) Nr. 806/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
Diese Verordnung sollte die Fähigkeit der Mitgliedstaaten, zur Deckung der Verwaltungskosten ihrer nationalen Abwicklungsbehörden Gebühren zu erheben, nicht…
Erwägungsgrund 18 32011L0083RICHTLINIE 2011/83/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie berührt nicht das Recht der Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem Unionsrecht festzulegen, welche Leistungen sie als von allgemeinem…
Erwägungsgrund 44 32014L0023RICHTLINIE 2014/23/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie berührt nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten, gemäß dem dem AEUV und dem EUV beigefügten Protokoll Nr. 29 über den öffentlich-rechtlichen…
Erwägungsgrund 113 32014L0059Die Einrichtung von Finanzierungsmechanismen, mit denen das in dieser Richtlinie vorgesehene europäische System der Finanzierungsmechanismen geschaffen werden…
Erwägungsgrund 28 32006L0123RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Diese Richtlinie berührt nicht die Finanzierung von sozialen Dienstleistungen oder des damit verbundenen Beihilfesystems. Sie berührt auch nicht die Kriterien…
Erwägungsgrund 42 32014L0028RICHTLINIE 2014/28/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie sollte nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten berühren, Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Handels mit Explosivstoffen und Munition zu…