Erwägungsgrund 68 32014R0806
Zu den Abwicklungsinstrumenten sollte Folgendes zählen: die Unternehmensveräußerung oder die Veräußerung von Anteilen des in Abwicklung befindlichen Instituts, die Errichtung eines Brückenunternehmens, die Trennung der werthaltigen Vermögenswerte von den wertgeminderten oder ausfallgefährdeteren Vermögenswerten des ausfallenden Unternehmens sowie das Bail-in der Anteilseigner und Gläubiger des ausfallenden Unternehmens.