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Es ist angebracht, Anhang I Teil A der Richtlinie 2011/96/EU zu aktualisieren, um weitere Gesellschaftsformen aufzunehmen, die der Körperschaftsteuer in Polen unterworfen und in das rumänische Gesellschaftsrecht eingeführt wurden.
podatek dochodowy od osób prawnych in Polen,
Die betreffenden kroatischen Unternehmen bestimmter Rechtsformen sollten in den Anhängen I und II der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des…
Die Richtlinie 2013/34/EU wird wie folgt geändert: 1. In Anhang I wird nach dem Eintrag für Frankreich Folgendes eingefügt: „— in Kroatien: dioničko društvo,…
Die in Anhang I Teil A aufgeführten Gesellschaften sind in ihrem Ansässigkeitsmitgliedstaat körperschaftsteuerpflichtig, aber einige können jedoch von anderen…
Anhang I Teil A Buchstabe u erhält folgende Fassung: „u) Gesellschaften polnischen Rechts mit der Bezeichnung: ‚spółka akcyjna‘, ‚spółka z ograniczoną…
1. Im Anhang der Richtlinie 83/182/EWG wird Folgendes angefügt: „KROATIEN — poseban porez na motorna vozila (Zakon o posebnom porezu na motorna vozila (Narodne…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.