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Angesichts der durch die Regelungen der IAEO und den Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich (WENRA) erreichten technischen Fortschritte und der aus den Stresstests und den Untersuchungen zum Nuklearunfall von Fukushima gewonnenen Erkenntnisse sollte die Richtlinie 2009/71/Euratom dahingehend geändert werden, dass ein übergeordnetes Gemeinschaftsziel im Bereich der nuklearen Sicherheit für alle Phasen des Lebenszyklus kerntechnischer Anlagen (Standortwahl, Auslegung, Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb, Stilllegung) aufgenommen wurde. Insbesondere werden mit diesem Ziel erhebliche Sicherheitsverbesserungen bei der Auslegung neuer Reaktoren angestrebt, für die unter Berücksichtigung der aktuellen internationalen Sicherheitsanforderungen Erkenntnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und modernste Technologien zum Einsatz kommen sollten.
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen erlegt den…
Durch den Nuklearunfall von Fukushima (Japan) im Jahr 2011 wurde weltweit die Aufmerksamkeit erneut auf die Maßnahmen gelenkt, die zur Minimierung der Risiken…
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates erlegt den Mitgliedstaaten Verpflichtungen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines nationalen Rahmens für die…
Eine weitere wichtige Lehre aus dem Nuklearunfall von Fukushima ist die Erkenntnis, dass die Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit erhöht werden muss.…
Fortschritte im Bereich der Kerntechnik, Betriebserfahrung und Erkenntnisse aus der Sicherheitsforschung sowie Verbesserungen am regulatorischen Rahmen könnten…
Nach Artikel 8 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „ABSCHNITT 2 Ziel der nuklearen Sicherheit für kerntechnische Anlagen (1) Die Mitgliedstaaten stellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.