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Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates erlegt den Mitgliedstaaten Verpflichtungen zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines nationalen Rahmens für die nukleare Sicherheit auf. Die Richtlinie spiegelt die Vorgaben der wichtigsten internationalen Instrumente auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit, nämlich des Übereinkommens über nukleare Sicherheit sowie der sicherheitstechnischen Grundsätze (Safety Fundamentals) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), wider.
Gemäß der Richtlinie 2009/71/Euratom müssen die Mitgliedstaaten einen nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen für die nukleare Sicherheit…
Die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 25. Juni 2009 über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen erlegt den…
Gemäß Teil 1 der Allgemeinen Sicherheitsanforderungen der IAEO ist sowohl der Rolle der Mitgliedstaaten bei der Festlegung des Rahmens für die nukleare…
Angesichts der durch die Regelungen der IAEO und den Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich (WENRA) erreichten technischen…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Die einzelstaatliche Verantwortung der Mitgliedstaaten für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist das Grundprinzip, auf dem die Regelung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.