Erwägungsgrund 3 32015L0121
Einige Mitgliedstaaten wenden einzelstaatliche oder vertragliche Bestimmungen an, mit denen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder missbräuchliche Praktiken generell oder konkreter verhindert werden sollen.
Einige Mitgliedstaaten wenden einzelstaatliche oder vertragliche Bestimmungen an, mit denen Steuerhinterziehung, Steuerbetrug oder missbräuchliche Praktiken generell oder konkreter verhindert werden sollen.