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Um bestimmten besonderen Umständen Rechnung zu tragen, unter denen die Anwendung der Emissionsgrenzwerte im Vergleich zum Umweltnutzen unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, sollten die Mitgliedstaaten mittelgroße Feuerungsanlagen, die in Notfällen verwendet und während begrenzter Zeiträume betrieben werden, von der Einhaltung der in der vorliegenden Richtlinie festgelegten Emissionsgrenzwerte befreien können.
Angesichts der allgemeinen Vorteile von Fernwärme wegen ihres Beitrags zur geringeren örtlichen Nutzung von Brennstoffen, die viel Luftverschmutzung bewirken,…
Zur Begrenzung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft sollten in der vorliegenden Richtlinie Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten…
Um besonderen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, bei denen die Anwendung von mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten, gemessen am…
Die Mitgliedstaaten können bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen, die im gleitenden Durchschnitt über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht mehr als 500…
Damit genügend Zeit bleibt, um bestehende mittelgroße Feuerungsanlagen technisch an die Anforderungen der vorliegenden Richtlinie anzupassen, sollten die…
Aufgrund der infrastrukturbedingten Einschränkungen bei bestehenden mittelgroßen Feuerungsanlagen, die Teil kleiner, isolierter Netze oder isolierter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.