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Reisende sollten jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr — unter Berücksichtigung der erwarteten ersparten Aufwendungen sowie der Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen — von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten können. Zudem sollten sie ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Pauschalreisevertrag zurücktreten können, wenn die Durchführung der Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Dies kann zum Beispiel Kriegshandlungen, andere schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Terrorismus, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie einen Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel oder Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben oder Witterungsverhältnisse, die eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Reiseziel unmöglich machen, umfassen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Reisende das Recht hat, vor Beginn der Pauschalreise jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Tritt der…
Angaben darüber, dass der Reisende berechtigt ist, den Pauschalreisevertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gemäß Artikel 12 Absatz 1 gegen Zahlung einer…
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den…
Hat die Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen und hat der Reiseveranstalter es versäumt,…
In bestimmten Fällen sollte der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag einseitig ändern können. Reisende sollten allerdings vom Pauschalreisevertrag…
Da Pauschalreisen häufig lange im Voraus erworben werden, können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Der Reisende sollte daher unter bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.