Erwägungsgrund 12 32015L2302
Verbundene Reiseleistungen sollten von Reiseleistungen unterschieden werden, die der Reisende unabhängig voneinander und häufig zu einer anderen Zeit bucht, auch wenn die Leistungen dieselbe Reise betreffen. Online angebotene verbundene Reiseleistungen sollten zudem von verlinkten Websites unterschieden werden, die keinen Vertragsabschluss mit dem Reisenden zum Ziel haben, sowie von elektronischen Links, über die der Reisende lediglich allgemein über weitere Reiseleistungen informiert wird, beispielsweise wenn ein Hotel oder der Organisator einer Veranstaltung auf seiner Website eine Liste aller Betreiber aufführt, die unabhängig von einer Buchung der Veranstaltung eine Beförderung zum Veranstaltungsort anbieten, oder wenn Cookies oder Metadaten zur Platzierung von Werbung auf Webseiten benutzt werden.