Erwägungsgrund 11 32015L2302
Es sollte außerdem klargestellt werden, dass Reiseleistungen, die nach dem Abschluss eines Vertrags kombiniert werden, in dem der Unternehmer den Reisenden dazu berechtigt, eine Auswahl unter verschiedenen Arten von Reiseleistungen — wie bei einer Reise-Geschenkbox — zu treffen, als Pauschalreisevertrag gelten. Als Pauschalreise sollte auch eine Kombination von Reiseleistungen angesehen werden, wenn der Name, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden zwischen den Unternehmern übermittelt werden und wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung ein weiterer Vertrag geschlossen wird.