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In bestimmten Fällen sollte der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag einseitig ändern können. Reisende sollten allerdings vom Pauschalreisevertrag zurücktreten können, wenn durch die Änderungen eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen erheblich verändert wird. Dies kann beispielsweise bei einer Verringerung der Qualität oder des Werts der Reiseleistungen der Fall sein. Eine Änderung der im Pauschalreisevertrag angegebenen Abreise- oder Ankunftszeiten sollte beispielsweise dann als erheblich gelten, wenn sie dem Reisenden beträchtliche Unannehmlichkeiten oder zusätzliche Kosten verursachen würde, etwa aufgrund einer Umdisponierung der Beförderung oder Unterbringung. Eine Preiserhöhung sollte nur möglich sein, wenn sich eine Änderung bei den Kosten von Treibstoff oder anderer Energiequellen für die Beförderung von Reisenden, bei Steuern oder Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reiseleistungen mitwirken, oder bei den für die Pauschalreise relevanten Wechselkursen ergeben hat, und nur sofern im Vertrag ausdrücklich eine Möglichkeit einer solchen Preiserhöhung vorbehalten ist und der Vertrag ausdrücklich vorsieht, dass der Reisende ein Recht auf eine Preissenkung hat, die der Senkung dieser Kosten entspricht. Wenn der Reiseveranstalter eine Preiserhöhung um mehr als 8 % des Gesamtpreises vorschlägt, sollte der Reisende berechtigt sein, ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten.
Ist der Reiseveranstalter vor Beginn der Pauschalreise gezwungen, eine der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen im Sinne des Artikels 5 Absatz 1…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nach Abschluss des Pauschalreisevertrags Preise nur dann erhöht werden dürfen, wenn diese Möglichkeit im Vertrag…
Der Reiseveranstalter kann dem Reisenden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Absatz 1 wahlweise auch die Teilnahme an…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass der Reisende das Recht hat, vor Beginn der Pauschalreise jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Tritt der…
Reisende sollten jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr — unter Berücksichtigung der…
Da Pauschalreisen häufig lange im Voraus erworben werden, können unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Der Reisende sollte daher unter bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.