Art. 45 Abs. 3 32015L2366Informationen und Vertragsbedingungen
Die anderen in Artikel 52 genannten einschlägigen Informationen und Vertragsbedingungen sind dem Zahlungsdienstnutzer gegebenenfalls in einer leicht…
Erwägungsgrund 57 32015L2366In der Praxis sind Rahmenverträge und darunter fallende Zahlungsvorgänge weitaus häufiger und fallen wirtschaftlich mehr ins Gewicht als Einzelzahlungen. Bei…
Art. 44 Abs. 1 32015L2366Allgemeine vorvertragliche Unterrichtung
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass der Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstnutzer die Informationen und Vertragsbedingungen gemäß Artikel 45 für seine…
Art. 42 Abs. 1 Buchst. b 32015L2366Ausnahmen von den Informationsanforderungen für Kleinbetragszahlungsinstrumente und E-Geld
kann vereinbart werden, dass der Zahlungsdienstleister abweichend von Artikel 54 Änderungen der Bedingungen des Rahmenvertrags nicht in der in Artikel 51 Absatz…
Art. 43 Abs. 2 32015L2366Anwendungsbereich
Wird ein Zahlungsauftrag für eine Einzelzahlung über ein rahmenvertraglich geregeltes Zahlungsinstrument übermittelt, so ist der Zahlungsdienstleister nicht…