§ 676c Nr. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen…
Art. 1 Nr. 4 Buchst. d 32026L1024RICHTLINIE (EU) 2026/1024 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2026 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der genannten Richtlinie (Text von Bedeutung für den EWR)
Nummer 12 erhält folgende Fassung: „12. ‚unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände‘ objektive Umstände außerhalb der Kontrolle der Partei, die solche Umstände…
Art. 2 Nr. 45 32015R1222„höhere Gewalt“ bezeichnet alle unvorhersehbaren oder ungewöhnlichen Ereignisse oder Situationen, die sich der zumutbaren Kontrolle eines ÜNB entziehen und…
Art. 3 Nr. 12 32015L2302RICHTLINIE (EU) 2015/2302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Pauschalreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates
„unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ objektive Umstände außerhalb der Kontrolle der Partei, die solche Umstände geltend macht, deren Folgen sich auch…
Art. 26b Buchst. g 32009L0065RICHTLINIE 2009/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
was unter äußeren Ereignissen, die nach vernünftigem Ermessen nicht kontrolliert werden können und deren Konsequenzen trotz aller angemessenen Anstrengungen…